Allgemeine Geschäftsbedingungen (Stand: September 2024)
Allgemeines
Wir liefern ausschließlich auf der Grundlage der nachstehenden Bedingungen. Die nachstehenden Bedingungen gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Lieferungen und Leistungen der EISUNION GmbH. Der Käufer erkennt diese Bedingungen mit jeder Bestellung ausdrücklich als verbindlich an. Abweichende Bedingungen des Käufers sowie sonstige Änderungen oder Ergänzungen haben nur Gültigkeit, wenn sie von uns gesondert und ausdrücklich schriftlich bestätigt worden sind. Ohne eine solche Bestätigung gelten auch entgegenstehende allgemeine Einkaufsbedingungen des Käufers als abgelehnt. Die EISUNION GmbH ist berechtigt Kunden- und Lieferantendaten zum Zwecke des Geschäftsgebarens EDV-mäßig zu speichern und Bonitätsauskünfte einzuholen.
(⇧ zum Seitenanfang.)
Vertragsabschluss
Bei Bestellungen durch Neukunden ist die Vorlage der entsprechenden Gewerbeanmeldung erforderlich. Änderungen der Gesellschaftsform während der Geschäftsbeziehung sind unbedingt anzuzeigen. Wir behalten uns vor, im Falle negativer Bonitätsauskunft die Lieferung abzulehnen bzw. von einem bereits zustande gekommenen Vertrag zurückzutreten. Wahlweise behalten wir uns in solchen Fällen auch das Recht vor, die Lieferung von Sicherheitsleistungen oder Vorkasse abhängig zu machen. Dabei sind Ersatzansprüche irgendwelcher Art gegen uns in beiden Fällen ausgeschlossen. Kosten, die durch irrtümliche oder fehlerhafte Bestellung des Käufers entstehen, gehen zu dessen Lasten. Rohstoff-Preisänderungen werden von uns weiterberechnet. Die EISUNION GmbH kann vom Vertrag zurücktreten (Lieferpflicht entfällt), sofern über das Vermögen des Kunden ein Antrag (auch vorläufig) auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt wurde, oder wenn sich das Bonitätsniveau verschlechtert. Alle Aufträge werden unter dem Vorbehalt der Liefermöglichkeiten angenommen. Wird die Lieferung durch höhere Gewalt, behördliche Maßnahmen, Streik, Straßenblockaden oder vergleichbarer Umstände auch bei Vorlieferanten der EISUNION GmbH unmöglich oder übermäßig erschwert, so ist die EISUNION GmbH berechtigt, ohne Schadensersatzpflicht vom Vertrag zurückzutreten. An Abbildungen, Zeichnungen, Kalkulationen und sonstigen Unterlagen behält sich die EISUNION GmbH Eigentum und Urheberrechte vor. Dies gilt insbesondere für solche schriftlichen Unterlagen, die als „vertraulich“ bezeichnet werden. Zur Weitergabe an Dritte bedarf es der ausdrücklichen schriftlichen Zustimmung der EISUNION GmbH.
(⇧ zum Seitenanfang.)
Garantie
Für die von uns gelieferten Maschinen, Geräte und vermittelten Dienstleistungen gilt die Herstellergarantie. Die Garantieleistung beschränkt sich auf die Bereitstellung des Austauschteils und schließt entstandene Installations- kosten, normalen Verschleiß, falsche Bedienung oder sonstige unsachgemäße Behandlung aus. Eventuelle Fahrt und Arbeitskosten unseres Monteurs werden zusätzlich berechnet.
(⇧ zum Seitenanfang.)
Gewährleistung
Für mangelhaft gelieferte Waren, Maschinen und Geräte haften wir ausschließlich unter nachfolgenden Bedingungen: Beanstandungen und Einwendungen hinsichtlich der Anzahl der Packstücke, deren Gewichte oder eventueller Beschädigungen werden nur anerkannt, wenn sie sofort beim Empfang der gelieferten Ware reklamiert und vom Auslieferungsfahrer schriftlich bestätigt werden. Darüber hinaus ist der Käufer verpflichtet, die gelieferte Ware auf Vollständigkeit und qualitativ ordnungsgemäßen Zustand zu überprüfen. Etwaige, sich daraus ergebende Beanstandungen sind, insbesondere bei Mangelhaftigkeit der Ware, unter genauer Darstellung der Beanstandung sowie unter Angabe der Kundennummer, Rechnungsnummer, Rechnungsdatum und evtl. Produktionsnummer, die auf jeder Packung angegeben ist, sowie der Zusendung eines Musters der beanstandeten Ware unverzüglich geltend zu machen. Im Falle einer berechtigten Reklamation hat der Käufer Anspruch auf mangelfreie Ersatzlieferung oder, falls dies nicht möglich ist, auf eine entsprechende Gutschrift in Höhe des Warenwertes der beanstandeten Menge. Weitergehende Gewährleistungsansprüche, insbesondere auf Ersatz von Folgeschäden sind ausdrücklich ausgeschlossen. Bei anfangs nicht erkennbaren Mängeln müssen Mängelrügen unverzüglich und schriftlich nach Entdeckung des Mangels erfolgen. Die Rüge muss bei leichtverderblichen Waren (Frischwaren) und Fehlmengen sofort fern- mündlich, spätestens jedoch innerhalb von 24 Stunden nach Warenlieferung bzw. Feststellung des Mangels, im Übrigen von 2 Tagen, erfolgen. Obenstehende Regelungen treffen auch für Direktlieferungen/Streckengeschäfte zu, also für Waren, die direkt vom Lieferanten bezogen werden und über die EISUNION GmbH verrechnet werden. Mängelansprüche verjähren nach 12 Monaten ab dem Zeitpunkt der Warenübergabe (Lieferscheindatum).
(⇧ zum Seitenanfang.)
Preise und Zahlung
Alle genannten Preise sind netto zzgl. der gesetzlichen Mehrwertsteuer. Maßgebend sind die zum Zeitpunkt der Auftragserfassung gültigen Preise. Rabattaktionen sind nicht mit anderen Aktionen und Sonderpreisen kombinierbar. Unsere Preise sind bei Rechnungsstellung ohne Abzug fällig. Bei größeren Abnahmemengen sind bei einzelnen Produkten nach Absprache Mengenrabatte möglich. Unsere Preise sind freibleibend. Preiserhöhungen sind vor- behalten. Tritt zwischen Geschäftsabschluss und Lieferung eine wesentliche Änderung bestimmter Kostenfaktoren z.B. Löhne, Packmaterial, Fracht, Zoll- und Steuererhöhungen ein, so kann die EISUNION GmbH den vereinbarten Preis entsprechend dem Einfluss der maßgebenden Kostenfaktoren in angemessenem Umfang anpassen. Unsere Waren werden sofort bei Lieferung in Rechnung gestellt. Dies gilt auch im Falle von Teillieferungen, d.h. auch dann, wenn nur Teile einer Gesamtbestellung ausgeliefert werden. Berechnet wird bei Teillieferungen jedoch immer nur die tatsächlich gelieferte Menge. Die Geltendmachung von Zurückbehaltungsrechten sowie die Aufrechnung mit Forderungen sind ausgeschlossen, es sei denn, die Gegenforderungen sind unbestritten oder rechtskräftig festgestellt. Vereinbarungen, die an eine bestimmte Bestellmenge gebunden sind, werden erst wirksam bei kompletter Abnahme der bestellten Menge und vollständiger Bezahlung. Verpackungskosten, Lizenzgebühren für Service und Verkaufsverpackung, Leih- und Pfandberechnungen für Verpackungsmaterial und Transportmittel (z.B. Paletten, Container, Kästen, Flaschen und andere Behältnisse) gehen zu Lasten des Kunden, soweit nicht anders vereinbart oder gesetzlich vorgeschrieben. Tritt ein Zahlungsverzug des Kunden ein, so ist die EISUNION GmbH berechtigt, Verzugszinsen in Höhe von 8% über den Basiszins zzgl. Spesen und Kreditkosten etc. zu berechnen und behält sich vor, anstehende Lieferungen nur gegen Barzahlung auszuhändigen. Des Weiteren ist bei Zahlungsverzug/Zahlungsausfall oder bei verspäteter Ratenzahlung die EISUNION GmbH berechtigt ein Inkassounternehmen einzuschalten. Die daraus entstehenden Kosten werden vom Kunden getragen. Bei Zahlungsverzug ist die EISUNION GmbH berechtigt, auch ohne Ausübung des Rücktrittsrechts und ohne Nachfristensetzung auf Kosten des Kunden die einstweilige Herausgabe der Maschinen und Geräte zu verlangen und die Rückgabe bis zur Zahlung des Kaufpreises zu verweigern. Die Lieferpflicht der EISUNION GmbH ruht, solange ein Kunde mit einer Verbindlichkeit im Rückstand ist. Die EISUNION GmbH benachrichtigt den Kunden von der Lastschrift im Rahmen des SEPA- Lastschriftverfahrens (SEPA-Basislastschrift und SEPA Firmenlastschrift) spätestens einen Kalendertag vor dem Fälligkeitstermin.
(⇧ zum Seitenanfang.)
Eigentumsvorbehalt
Der Rechnungsbetrag ist sofort nach Erhalt der Ware und Empfang der Rechnung zur Zahlung fällig, sofern nichts anderes vereinbart ist. Die gelieferte Ware bleibt, auch in verarbeitetem Zustand, bis zur vollständigen Bezahlung Eigentum der EISUNION GmbH. Dem Käufer ist jedoch im Rahmen seines üblichen Geschäftsbetriebes gestattet, die Ware weiterzuverarbeiten oder weiter zu veräußern. In diesem Fall tritt der Käufer bereits jetzt, die aus der Weiterverarbeitung oder Weiterlieferung ihm gegen seine Kunden zustehenden Kaufpreisforderungen bis zur vollständigen Befriedigung unserer Ansprüche an uns ab (verlängerter Eigentumsvorbehalt). Die gelieferte Ware bleibt, bis zur Bezahlung des Kaufpreises und bis zur Tilgung aller aus der Geschäftsverbindung bestehenden Forderungen und zukünftig noch entstehenden Forderungen, als Vorbehaltsware Eigentum der EISUNION GmbH. Erst danach geht das Eigentum auf den Kunden über. Die Einstellung einzelner Forderungen in eine laufende Rechnung, Abzahlungsvereinbarungen oder die Saldoziehung und deren Anerkennung heben den Eigentumsvorbehalt nicht auf. Bei Zahlungsverzug des Kunden ist die EISUNION GmbH zur Rücknahme der Vorbehaltsware berechtigt und der Kunde zur Herausgabe verpflichtet.
(⇧ zum Seitenanfang.)
Novelle der Verpackungsverordnung
Gemäß der Novelle der Verpackungsverordnung vom 28.08.1998 unterliegen auch die Serviceverpackungen der Rücknahmepflicht nach § 6 VerpackV. Die EISUNION GmbH hat sich aufgrund der 7. Novelle der Verpackungsverordnung einem Rücknahmesystem angeschlossen. Anfallende Mengen und Gebühren für Verkauf- und Serviceverpackungen werden an das Entsorgungssystem gemeldet und bezahlt.
(⇧ zum Seitenanfang.)
Lieferbedingungen
Der Käufer ist verpflichtet, sich innerhalb der für seinen Betrieb üblichen Geschäftszeiten zu jeder Zeit für die Entgegennahme der Lieferung bereitzuhalten. Ist der Käufer bei Eintreffen der Lieferung nicht bereit zur Annahme oder nicht anwesend, hat er die Kosten des Rücktransports und der erneuten Anlieferung zu tragen. In solchen Fällen sind wir berechtigt, dem Käufer zur erneuten Anlieferung einen Termin innerhalb der üblichen Geschäftszeit zu nennen. Bei dieser erneuten Anlieferung kann die Ware im Falle erneuter Abwesenheit des Käufers, auf seine Gefahr, auch vor dessen Geschäftsbetrieb abgestellt werden. Lieferungen auf deutschem Festland erfolgen innerhalb unserer Regeltouren, mit eigenem Fuhrpark, ab einem Netto-Warenwert von 500,- €, frei Haus. Bei einem Bestellwert unter 500,- € netto behalten wir uns vor, einen Kleinmengenzuschlag von bis zu 50,- € netto zu erheben. Wir berechnen bei jeder Lieferung eine Energie- und Logistikpauschale und behalten uns vor, diese unterjährig an- zupassen. Für Lieferungen außerhalb unserer Regeltouren behalten wir uns das Recht vor hierfür einen Frachtkostenzuschlag anzusetzen. Bei Kartonanbruch erheben wir einen Mindermengenzuschlag von 0,37 €/kg/Fl. bzw. Preiseinheit. Der Käufer verpflichtet sich, die auf den Waren sowie Rechnungen angegebenen Deklarations-, Verarbeitungs- und Lagervorschriften einzuhalten. Transport von Maschinen und Großgeräten werden, sofern nichts anderes vereinbart ist, per Spedition bis Bordsteinkante geliefert.
(⇧ zum Seitenanfang.)
Gefahrtragung
Die Gefahr geht in dem Moment auf den Käufer über, in dem die Ware unsere Geschäftsräume bzw. unser Lager verlässt. Der Transport erfolgt also in je- dem Fall auf Gefahr des Käufers. Dies gilt auch, wenn und soweit frei Haus Lieferung vereinbart ist. Abweichend von § 446 BGB geht die Gefahr der zu- fälligen Verschlechterung und des zufälligen Untergangs mit der Einlagerung der Ware bei der EISUNION GmbH auf den Käufer über. Als Erfüllungs- und Gerichtsstand für eventuelle beiderseitige Ansprüche aus einem Handelsgeschäft wird der Geschäftssitz der Firma EISUNION GmbH, Gsteinacher Straße 4, 90537 Feucht vereinbart. Es gilt ausschließlich deutsches Recht.
(⇧ zum Seitenanfang.)
Technische Änderungen und Druckfehler vorbehalten. Stand: Sep.2024
(⇧ zum Seitenanfang.)